Asyl-System > Unterbringung
Fachdienst Soziales / Verfahren Wohnraum
1. Wohnungssuche vom bisherigen Aufenthaltsort aus- Kontakte mit Vermietern aufnehmen, verbunden mit der Bitte ein Wohnungsangebot zu erhalten. 2. Bei Erhalt eines Wohnungsangebots- Abstimmung mit dem künftigen Sozialleistungsträger (im Regelfall Jobcenter) zur Anerkennung der angemessenen Unterkunftskosten, Vorbereitung der Antragstellung SGB II Umzug nach Schwerin, wenn die Wohnung VERFÜGBAR ist (es sei denn, dass ein vorübergehender Aufenthalt z.B. bei Verwandten oder Freunden erfolgen kann). 3. Erst dann erfolgt die melderechtliche Anmeldung im BürgerBüro, die Antragstellung nach SGB II. Parallel erfolgt sodann (bei Bedarf) die Gewährung erforderlicher Beihilfen für die Wohnungsausstattung.
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19053 Schwerin
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Mo: 8-16
Di: 8-18
Do: 8-18
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