Willkommen in Schwerin

Für Weltoffenheit und erfolgreiche Integration

Arbeitsmarkt > Die Probezeit

Die Probezeit dient dazu, sich im Arbeitsalltag kennenzulernen. In dieser Testphase können Arbeitgeber und Arbeitnehmer feststellen, ob man langfristig zueinanderpasst.

Es ist vollkommen normal, dass in Arbeitsverträgen auch eine Probezeit vereinbart ist. Diese dient Ihnen und dem Arbeitgeber dazu festzustellen, ob das Arbeitsverhältnis beiderseitig zufriedenstellend ist und langfristig funktionieren kann. Während der Probezeit haben Sie normalerweise keinen Anspruch auf Urlaub und auch die im Arbeitsvertrag festgelegte Kündigungsfrist gilt in dieser Zeit oft nicht.

Besonders während der Probezeit sollten Sie darauf achten, dass Sie beim Arbeitgeber einen zuverlässigen, produktiven und generell positiven Eindruck hinterlassen. Vergessen Sie dabei aber nicht, dass es eine Probezeit für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer ist. Auch Sie haben also das Recht auf mögliche Missstände hinzuweisen oder ggf. daraus Ihre Konsequenzen zu ziehen.

Anzeige