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Asyl-System > Ablehnung

Ausländerbehörde

Diese Behörde ist zuständig für Ihr Aufenthaltsrecht. Sie bescheinigen und verlängern u.a. Aufenthaltserlaubnisse. Die Ausländerbehörde gibt außerdem Dokumente zur Identifikation aus und informiert im Allgemeinen über das Aufenthaltsrecht. Zudem erhalten Sie hier eine Arbeitserlaubnis. Sie sollten persönliche Termine vereinbaren. Nennen Sie dafür Ihren Vor- und Familiennamen, Ihr Geburtsdatum und den Grund für Ihren Terminwunsch.

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
0385 5451812

Mo: 8-16 Di: 8-18 Do: 8-18
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auslaenderbehoerde@schwerin.de